Hinweisgeberschutz

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Damit kommt Deutschland seiner Pflicht zur Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht nach.  Mit dem Gesetz sollen Hinweisgebende geschützt werden, die in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit auf Verstöße gegen das Unionsrecht aufmerksam machen und Missstände melden. Im Wesentlichen geht es um die Meldung von nicht unerheblichen Rechtsverstößen. Genauere Informationen stehen in § 2 Hinweisgeberschutzgesetz. Beachten Sie bitte, dass die Interne Meldestelle kein Anlaufpunkt bei allgemeinen Beschwerden ist.

Sollten Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit für die Landwirtschaftliche Buchstelle beim Kreisbauernverband Stade e.V. oder im Zusammenhang mit der Landwirtschaftliche Buchstelle beim Kreisbauernverband Stade e.V. Kenntnis davon erlangen, dass gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften verstoßen wird, können Sie sich an die in Umsetzung des HinSchG eingerichtete Interne Meldestelle wenden.

Durch einen Hinweis an unsere Interne Meldestelle geben Sie uns die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Nach § 7 Abs. 1 HinSchG können Personen, die Hinweise auf Missstände geben wollen, sich wahlweise an eine interne oder externe Meldestelle (§19 – 31 HinSchG) wenden. Sofern intern wirksam gegen etwaige Verstöße vorgegangen werden kann, wenden Sie sich bitte vornehmlich an die Interne Meldestelle.

Für die Abgabe eines Hinweises stehen Ihnen folgende Meldekanäle der Internen Meldestelle zur Verfügung:

Per E-Mail an: meldestelle@landvolk-buchstelle.de

Per Post mit dem Vermerk „vertraulich“ an:

Persönlich / Vertraulich

Kreisbauernverband Stade e.V.

Landwirtschaftliche Buchstelle.de

Frau Ute Gerdes

Bleichergang 12

21680 Stade

Per Telefon 04141/5191-215

 

Datenschutzerklärung

Mit diesen Datenschutzhinweisen kommt die Landwirtschaftliche Buchstelle beim Kreisbauernverband Stade e.V. für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz seiner Informationspflicht gemäß Artikel 13, 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nach. Hinsichtlich der weiteren verwendeten Begriffe, „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“, „Dritter“ etc., wird auf die Definitionen in Artikel 4 der EU-DSGVO verwiesen.

  1. Kontaktdaten

Verantwortlich für die Verarbeitung:

Frau Ute Gerdes

1.1. Kontaktdaten des Verantwortlichen

Kreisbauernverband Stade e.V.

Landwirtschaftliche Buchstelle

Bleichergang 12

21680 Stade

1.2. Fachlicher Ansprechpartner

Frau Ute Gerdes

E-Mail: meldestelle@landvolk-buchstelle.de

Tel.:  04141/5191-215

Web: www.landvolk-buchstelle.de

1.3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Wir haben für unser Unternehmen eine externe Datenschutzbeauftragte bestellt.

Frau
Maike Körlin
Landvolk Niedersachsen - Landesbauernverband e.V.
Warmbüchenstr. 3
30159 Hannover
Telefon: 0511/3670484
E-Mail: Maike.Koerlin@landvolk.org

  1. Verarbeitete personenbezogenen Daten und Zwecke

Im Rahmen der Hinweisabgabe an und die Hinweisbearbeitung durch die Interne Meldestelle werden personenbezogene Daten von Ihnen zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:

Für Hinweisabgabe

  • Ggf. Name und Kontaktdaten
  • Personenbezogene Daten die Inhalt Ihrer Meldung sind.

Für die Einleitung von Folgemaßnahmen

  • Personenbezogene Daten, die für die Ergreifung von Folgemaßnahmen erforderlich sind.
  1. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die oben genannten Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 lit. c. EU-DSGVO i.V.m. § 10 Hinweisgeberschutzgesetz.

  1. Datenübermittlungen

Ihre personenbezogenen Daten, die von der Landwirtschaftlichen Buchstelle beim Kreisbauernverband Stade e.V.  für die unter 2 genannten Zwecke verarbeitet werden, übermitteln wir grundsätzlich nicht an Dritte.

In Einzelfällen kann eine Datenübermittlung an Dritte auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgen, zum Beispiel eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten im Rahmen der Regelungen der Strafprozessordnung (StPO).

  1. Löschfristen

Daten die für unter 2 genannten Zwecke verarbeitet werden, werden in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gem. § 11 Abs. 5 HinSchG gelöscht bzw. – wenn die Daten in Form von Papierdokumenten vorliegen – vernichtet.

  1. Ihre Rechte als betroffene Person

Sie können als betroffene Person jederzeit die Ihnen durch die EU-DSGVO gewährten Rechte geltend machen:

  • das Recht auf Auskunft, ob und welche Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 EU-DSGVO),
  • das Recht, die Berichtigung oder Vervollständigung der Sie betreffenden Daten zu verlangen (Art. 16 EU-DSGVO),
  • das Recht auf Löschung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 17 EU-DSGVO,
  • das Recht, nach Maßgabe des Art. 18 EU-DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben über die genannten Rechte hinaus das Recht, eine Beschwerde bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 EU-DSGVO):

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover

Telefon: +49 511 120-4500
Fax: +49 511 120-4599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de