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  1. Fragen & Antworten

Fragen & Antworten

In dieser Rubrik beantworten wir Fragen, die von allgemeiner Bedeutung sind. Die neuesten Fragen und Antworten stehen oben an.

Ich bin Arbeitnehmer und habe in den letzten Jahren keine Einkommensteuererklärung abgegeben. Wie lange ist eine Nachholung möglich?

Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch den Lohnsteuerabzug erhoben. Eine so genannte Pflichtveranlagung wird nur durchgeführt, wenn zum Beispiel besondere Umstände vorliegen:
• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, deren positive Summe größer als 410 € im Kalenderjahr war
• Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Leistungen (z.B.: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld) von mehr als 410 € im Kalenderjahr
• Besteuerung nach den Lohnsteuerklassen 5 oder 6
• Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte

Darüber hinaus ist eine Einkommensteuerveranlagung auf Antrag möglich, um zum Beispiel Werbungskosten, Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen und Spenden steuermindernd geltend zu machen.
Nach neuerer Rechtsprechung kann der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des betreffenden Veranlagungsjahres gestellt werden.

Wie werden Windparks abgeschrieben?

Bisher war es höchstrichterlich ungeklärt, wie Abschreibungen für Windparks vorgenommen werden.
Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 4. Februar 2011 (Aktenzeichen: IV/R 46/09) entschieden, dass ein Windpark aus mehreren selbstständigen Wirtschaftsgütern besteht, die jedoch einheitlich abzuschreiben sind.
Als selbstständige Wirtschaftsgüter gelten jede einzelne Windkraftanlage mit dem dazugehörigen Transformator und der verbindenden Verkabelung, die Verkabelung von den Transformatoren bis zum Stromnetz des Energieversorgers zusammen mit der Übergabestation, soweit dadurch mehre Windkraftanlagen miteinander verbunden werden und die Zuwegung.
All diese Wirtschaftsgüter haben zwar unterschiedliche Nutzungsdauern, sind aber wegen ihrer technischen Abstimmung aufeinander und wegen der einheitlichen Bau- und Betriebsgenehmigung einheitlich abzuschreiben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Windkraftanlagen beträgt demnach 16 Jahre.

Immer wieder wird das Hofladenurteil erwähnt. Was bedeutet das für mich als Obstbauern?

Nach dem Hofladenurteil vom 14. Juni 2007 ist der Verkauf zugekaufter landwirtschaftlicher Erzeugnisse umsatzsteuerlich immer der Regelbesteuerung zu unterwerfen. Die Pauschalierung gilt hier nicht.
Die Anwendung der Regelbesteuerung gilt auch für alle Gegenstände, die durch eine Be- oder Verarbeitung ihren land- und forstwirtschaftlichen Charakter verloren haben, z. B. auchWurstwaren, Gestecke oder Kränze.
Die Urteilsgrundsätze sind nach Auffassung der Finanzverwaltung auf Umsätze von Verkaufseinrichtungen wie z.B. Hofläden und mobilen Marktständen und auch auf Umsätze außerhalb von Verkaufseinrichtungen anzuwenden.
Eine Übergangsfrist wurde aus Billigkeitsgründen bis zum 30. Juni 2008 gewährt.

Was ist eine Viehhaltungskooperationsgesellschaft?

Es handelt sich um eine gemeinschaftliche Tierhaltung, in der alle Gesellschafter oder Mitglieder Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes mit selbstbewirtschafteten Flächen sein müssen, hauptberuflich Land- und Forstwirte sind und dies durch eine Bescheinigung der zuständigen Alterskasse nachweisen. Außerdem müssen die notwendigen Vieheinheiten ganz oder teilweise auf die Gesellschaft übertragen sein.
Eine solche Gesellschaft wird üblicherweise in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG) geführt.
Ein Landwirt mit freien Vieheinheiten überträgt diese an die Gesellschaft und erhält dafür eine Vergütung. Durch die Beteiligung als Kommanditist ist das unternehmerische Risiko begrenzt.
Die Grundlagen ergeben sich aus § 51 a des BewG.

Worin besteht der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoverdienst?

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes betrug der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst der Arbeitnehmer 2.226,- € im Jahr 2006. Nach Abzug der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags sowie der Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleiben für den Arbeitnehmer lediglich 1.452,- € netto im Monat übrig.
Auch der Arbeitgeber hat Beiträge an die Sozialkassen abzuführen, die noch einmal 530,- € betragen. Somit beträgt die gesamte Lohnsumme 2.756,- € monatlich, von denen der Arbeitnehmer kaum mehr als die Hälfte ausbezahlt bekommt.
Den Unterschied zwischen Lohnkosten und Nettoverdienst - in diesem Beispiel 1.304,- € - kassiert der Staat für seine Aufgaben.

Wer kann die steuerlichen Leistungen der Landwirtschaftlichen Buchstelle in Anspruch nehmen?

Wer Mitglied des Kreisbauernverbandes ist und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt.



Werden auch Mandanten ohne landwirtschaftliche Einkünfte im Landvolkhaus betreut?

Die STALA GmbH Steuerberatungsgesellschaft betreut Mandanten ohne landwirtschaftliche Einkünfte.



Wie werden im Landvolkhaus die Steuerberatungsgebühren berechnet?

Zur Anwendung kommt grundsätzlich die Steuerberatergebührenverordnung, die für den steuerberatenden Beruf verbindlich ist.



Wie erfolgt die steuerliche Beratung im Landvolkhaus Stade?

Die Landwirtschaftliche Buchstelle ist in 3 Teams eingeteilt. Die Mandate sind einem Team zugeordnet. Jeder Mandant hat einen persönlichen Ansprechpartner.
Auf Wunsch erfolgt die Datenaufnahme im Betrieb.



Welches Buchführungsprogramm kommt zum Einsatz?

Die Landwirtschaftliche Buchstelle setzt seit 1969 das Buchführungsprogramm der NLB (Bundesprogramm) mit Sitz in Verden ein.



Richten Sie gern weitere Fragen an uns, z.B. per E-Mail. Die Antworten erfolgen neutral in dieser Rubrik.

Brandt, Gerhard
Gerhard Brandt
Position: Steuerberater, Mediator
Telefon: 04141 5191-404