Arbeitsgenehmigungen entfallen
Landwirte, die Saisonkräfte beschäftigen, können ab kommenden Jahr
mit weiteren Erleichterungen rechnen. Ab dem 1. Januar 2012 können
Landwirte, Forstwirte und Gärtner in Deutschland Arbeitskräfte aus
Rumänien und Bulgarien ohne Arbeitgenehmigung bis zu sechs Monaten
im Kalenderjahr beschäftigen. Darauf weisen der Deutsche
Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der Deutschen land- und
forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) hin. So hat das
Bundeskabinett heute einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Mit der pragmatischen Entscheidung wurde der Entwicklung in der Praxis Rechnung getragen, Bürokratie abgebaut und Flexibilität geschaffen. Die Verbände teilen weiter mit, dass Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien für eine Saisonbeschäftigung nach § 18 der Beschäftigungsverordnung ab 1.
Januar 2012 keine EU-Arbeitsgenehmigung mehr benötigen. Der Beschluss des Bundeskabinetts werde in den nächsten Wochen umgesetzt. Beide Verbände weisen darauf hin, dass auch für osteuropäische Arbeitskräfte das deutsche Arbeitsrecht und das deutsche Arbeitsschutzrecht gelten. Die tarifvertraglichen Regelungen würden in gleicher Weise wie für die inländischen Arbeitnehmer in den Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus angewendet.
Mit der pragmatischen Entscheidung wurde der Entwicklung in der Praxis Rechnung getragen, Bürokratie abgebaut und Flexibilität geschaffen. Die Verbände teilen weiter mit, dass Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien für eine Saisonbeschäftigung nach § 18 der Beschäftigungsverordnung ab 1.
Januar 2012 keine EU-Arbeitsgenehmigung mehr benötigen. Der Beschluss des Bundeskabinetts werde in den nächsten Wochen umgesetzt. Beide Verbände weisen darauf hin, dass auch für osteuropäische Arbeitskräfte das deutsche Arbeitsrecht und das deutsche Arbeitsschutzrecht gelten. Die tarifvertraglichen Regelungen würden in gleicher Weise wie für die inländischen Arbeitnehmer in den Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus angewendet.
