Unternehmungsberatung

Das Beratungsangebot in unserer Landwirtschaftlichen Buchstelle ist vielfältig und geht weit über die allgemeine Steuerberatung hinaus. Beratungen in Finanzierungsangelegenheiten gehören ebenso wie Betriebsentwicklungsberatung und Nachfolgeberatung zu unserem Leistungsangebot.

Unsere Zielsetzung ist es, in enger Verbindung mit der Verbandsgeschäftsstelle optimale Beratungsleistungen für die Mandanten zu erbringen.

Bin ich als Landwirt von der neuen Zinsschranke ab 2008 betroffen?

Ab 2008 sind höchstens 30 % des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen als Zinsaufwand abzugsfähig.

Die Freigrenze beträgt 1 Mio. € und entschärft die Regelung für die Landwirtschaft weitestgehend.
Bei 6% Fremdkapitalzinsen ist der Zinsaufwand für rund 16 Mio. € Fremdkapital abzugsfähig.

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Witkowski, Harry
Harry Witkowski
Position: Steuerberater, Landwirtschaftliche Buchstelle
Telefon: 04141 5191-202